Wasserschaden Ratgeber

Wasserschaden Ratgeber

Wasserschaden: Was tun? 

Ein undichter Ablauf im Geschirrspüler, ein geplatztes Heizungsrohr oder eine Überschwemmung durch Wettereinflüsse: Ein Wasserschaden entsteht schnell.

Bei einem Wasserschaden ist schnelles Handeln wichtig:

Wasser abstellen

1. Ursachenbeseitigung

Wasserzufuhr-/ einbruch abdrehen oder unterbrechen, damit der Wasserschaden nicht noch größer wird. Im Notfall den Hauptwasserhahn zudrehen, falls das Schließen des nächsten Absperrhahnes nicht hilft.

Feuchtigkeit aufnehmen

2. Stehendes Wasser entfernen

Strom im betroffenen Bereich abstellen! Gefahr durch Stromschlag, Kürzschlüsse und Brände!In den meisten Fällen kann das Wasser mit den üblichen Hausmitteln entfernt werden. Bei Überschwemmungen oder extrem großen Wassermengen unbedingt einen Fachmann und/oder die Feuerwehr verständigen.

möbel retten

3. Hausrat retten - Mobiliar hochstellen

Gefährdete und empfindliche Gegenstände wie z.B. Möbel, Teppiche, Instrumente und elektronische Geräte aus dem nassen Bereich entfernen oder zumindest hochstellen und erst danach allgemeine Aufräumarbeiten verrichten.

Haus lüften

4. Luftfeuchtigkeit senken

Als Erstmassnahme Fenster öffnen und gut Lüften.

Hiermit sind die wichtigsten Rettungsmaßnahmen erledigt und Sie können sich der Behebung des Schadens zuwenden.

Kontaktieren Sie uns dann schnellstmöglich, um sich hinsichtlich der besten Schadensbegrenzung beraten zu lassen!

Wohnzimmer unter Wasser

WasserschadeN: Befolgen Sie im Schadensfall die folgenden weiteren Schritte:

Schaden dokumentieren

5. Schaden dokumentieren

Für die Schadensabwicklung durch eine Versicherung empfiehlt es sich, so früh wie möglich eine ausführliche Schadensdokumentation durchzuführen. Fotografieren der Schadensstelle und sämtlicher Schäden an der Einrichtung und/oder der Bausubstanz.

Gebäudeversicherung

6. Schaden der Versicherung melden

Geben Sie den Schaden an die zuständige Versicherung weiter. Am besten gleich die gesamte Schadensdokumentation an die Versicherung übermitteln.

Mietminderung

7. Mietminderung in Anspruch nehmen

Wenn Sie als Mieter von einem Wasserschaden betroffen sind, ist eine Mietminderung oft legitim.

Haus lüften

8. Wasserschadensanierung durch Profis

Bitte wenden Sie sich unbedingt an ein Fachunternehmen im Bereich Bautrocknung / Wasserschadenbehebung! Die Behebung durch einen Profi ist durch moderne Technik nicht nur bedeutend schneller und effizienter, Sie vermeiden so auch spätere Schäden, beispielsweise durch nicht getrocknete Feuchtigkeit in der Bausubstanz, sowie gesundheitliche Beeinträchtigung durch Schimmel, der bei einer unzureichenden Wasserschadensanierung fast zwingend auftreten wird!

In vielen Fällen ist das Ausmaß des Schadens ohne technische Geräte nicht sofort erkennbar, oft ist auch zunächst eine exakte Leckortung nötig.

Sie können von uns und vielen anderen Bautrocknern zwar auch lediglich die entsprechenden Geräte mieten, wir empfehlen jedoch zumindest die Begutachtung durch einen Profi.

Warnung

Wasserschaden selbst beheben führt oft zu zusätzlichen Kosten!

Es passiert immer wieder, dass Betroffene selbst Luftentfeucher mieten, sich aber damit nur unnötigen Kosten aussetzen.

Beispielsweise kann eine nicht fachmännisch durchgeführte Trocknung immense Folgekosten nach sich ziehen und endet dann später in einer aufwendigen Wasserschadensanierung.

Auch hier sei nochmals die Gefahr durch Schimmelpilze erwähnt, durch die Sie sich und alle Bewohner einer erheblichen Gefahr aussetzen. Speziell als Vermieter gehen Sie dann zugleich das Risiko von späteren Forderungen betroffener Mieter ein!

Denken Sie bitte daran: In den meisten Fällen sind Sie sowohl als Mieter, als auch als Eigentümer im Falle eines Wasserschadens versichert und müssen die durch die Behebung entstehenden Kosten ohnehin nicht selbst tragen!

Wasserschaden: Zahlt die Versicherung? Welche Versicherung zahlt?

Grundsätzlich gilt:

  • Einen Wasserschaden an Wohnung oder Gebäude erstattet die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers.
  • Einen Wasserschaden am beweglichen Mobiliar und Hausrat ersetzt die Hausrat-/ Gebäudewasserversicherung.
  • Ein durch einen Nachbar verursachten Wasserschaden, muss dessen Privathaftpflichtversicherung übernehmen.

Allgemein ist ein Wasserschaden durch die Hausratsversicherung abgesichert, wenn er durch „bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser“ entstanden ist.

Dabei übernimmt die Hausratsversicherung die Schäden an den Haushaltsgegenständen der durch einen solchen Austritt von Wasser entstanden ist. Dies gilt auch, wenn Leitungswasser von außen in das Haus oder die Wohnung eintritt und dadurch den Wasserschaden bewirkt.

Hier kommt die Gebäudeversicherung zum Tragen:

Bei Schäden am Gebäude durch Ereignisse wie Feuer, Rauch, Blitzschlag und Explosionen oder Hagel, Überschwemmungen und Hochwasser, Lawinen, Sturm, Schneedruck oder Schneerutsch, Erdbeben, Erdrutsche, Steinschlag oder Felssturz.

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Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch.

Hier kommt die Gebäudewasserversicherung zum Tragen (je nach Vertragsbedingungen unterschiedlich):

Bei Wasserschäden durch Wasserleitungen im Haus oder durch Anlagen die an diese Leitungen angeschlossen sind.

  • Abwasser Stauung in der Kanalisation oder Grundwasser, der Schaden im Haus verursacht
  • Übergelaufene Badewanne oder ausgelaufenes Wasserbett
  • Frostschäden
  • Regen- ,Schnee oder Schmelzwasser als Ursache (Achtung, nicht im Falle von offen gelassenen Fenstern).
  • Folgeschäden durch Rohrbrüche außerhalb des Gebäudes.
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Die Gebäudewasserversicherung ist freiwillig.

Wasserschaden vorbeugen: Tipps

Erhalten Sie den Wert Ihrer Immobilie sowie Ihres Hausrates durch regelmäßige Inspektionen und Wartungen!

  • Beugen Sie Leckage und Rohrbruch vor: Installieren Sie ein Leckerkennungssystem.
  • Überprüfen Sie Badarmaturen, Waschbecken und offene Wasserleitungen regelmäßig.
  • Reinigen Sie regelmäßig die Abflüsse in Küche und Bad von Haaren, Fett und anderen Rückständen.
  • Waschen Sie Wäsche nur während Sie sich in der Wohnung aufhalten.
  • Entkalken Sie Wasch- und Spülmaschine mindestens vierteljährlich.
  • Prüfen Sie Heizungen und den Heizungsraum regelmäßig auf Wasseraustritt.
  • Überprüfen Sie Fenstern und Türen auf Dichtheit. Besonders bei Dachfenstern, Kellerfenstern sowie Holzfenstern ist besondere Vorsicht angeraten.
  • Halten Sie Dachrinnen frei von Laub und Schmutz, überprüfen Sie auch die Fallrohre.
  • Verwenden Sie ein Rückstauventil – Viele Elementarschadenversicherer zahlen nur bei Verwendung eines entsprechenden Rückstausystems.
  • Bei unsanierten Altbauten ist es wichtig, die Wassersperre am Haus zu erneuern. Dazu müssen Sie die Kellerwand freilegen, die Teerschicht nachstreichen sowie die Grube mit Kies füllen.
  • Hochwasserschutz: Halten Sie Sandsäcke vorrätig, wenn Sie in einem Hochwasser gefährdetem Gebiet wohnen.

Fazit

Bei einem Wasserschaden ist es zunächst wichtig, Ruhe zu bewahren. Sichern Sie zunächst die Schadenstelle, verhindern Sie weiteren Wasseraustritt und nehmen Sie so gut wie möglich ausgetretenes Wasser auf.

Dokumentieren Sie dann den Schaden so umfassend wie möglich für Ihre Versicherung. Als Mieter müssen Sie umgehend den Vermieter, beziehungsweise die jeweilige Hausverwaltung über den Vorfall informieren.

Egal ob Eigentümer oder Mieter: Überlassen Sie die Wasserschadensanierung Fachleuten! Schnell sind bei einem Wasserschaden Teile des Gebäudes durchnässt – eine unzureichende Bautrocknung kann dann schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Bewohner sowie die Bausubstanz haben!

Wasserschadensanierung durch Baumann Bautrocknungen GmbH

Bauaustrocknung nach Wasserschaden

In vielen Fällen ist das Ausmaß des Schadens ohne technische Geräte nicht sofort erkennbar und macht zunächst eine Leckortung nötig. Die Wasserschadenbehebung durch einen Fachmann ist durch moderne Technik bedeutend schneller und effizienter.

Spätere Schäden, beispielsweise durch eingeschlossenes Wasser oder Feuchtigkeit in der Bausubstanz sowie das fast zwingende Auftreten von gesundheitsgefährdendem Schimmel kann so verhindert werden!

Wichtig:  In den meisten Fällen sind Sie sowohl Mieter, als auch als Eigentümer im Falle eines Wasserschadens versichert und die durch die Behebung entstehenden Kosten werden weitestgehend gedeckt.

Kontaktieren Sie uns

- am schnellsten immer per Telefon: 078 306 7874

Alternativ erreichen Sie uns über das Formular unten. Sie können uns auch direkt eine detaillierte Schadensmeldung schicken.

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